Medizinische Leistungen sind in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird als Sachleistung von den Krankenkassen erbracht und ist gesetzlich in § 37 SGB V [1] normiert. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht zu verwechseln mit den Leistungen der häuslichen Pflege, die zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung gehören.
Diese Medizinischen Leistungen müssen ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.
Hier einige Beispiele für medizinische Leistungen: