Pflegerische Leistungen

 

Pflegerische Leistungen werden bei anerkannter Pflegebedürftigkeit bis zu bestimmten Höchstbetragsgrenzen von der Pflegekasse bezahlt.

Gewünschte oder notwendige Mehrleistungen müssen privat gezahlt werden, bzw. werden eventuell vom Sozialhilfeträger übernommen.

Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.

Hier einige Beispiele für pflegerische Leistungen:

Hilfe bei der Morgen-/Abendtoilette (waschen, anziehen, ausziehen lagern, betten usw.)
Hilfe beim Toilettengang (Inkontinenzversorgung)
Hilfe bei der Nahrungszubereitung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Einkäufe

usw.