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Pflegerische Leistungen
Pflegerische Leistungen werden bei anerkannter
Pflegebedürftigkeit bis zu bestimmten Höchstbetragsgrenzen von
der Pflegekasse bezahlt.
Gewünschte oder notwendige Mehrleistungen müssen privat
gezahlt werden, bzw. werden eventuell vom Sozialhilfeträger
übernommen.
Gerne
erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.
Hier einige Beispiele
für pflegerische Leistungen:
Hilfe bei der
Morgen-/Abendtoilette (waschen, anziehen, ausziehen lagern,
betten usw.) Hilfe beim Toilettengang (Inkontinenzversorgung) Hilfe bei der
Nahrungszubereitung Hilfe bei der
Nahrungsaufnahme Einkäufe
usw.
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