Pflegeberatung nach SGB XI § 37.3

 

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit wahrzunehmen.

Als Vertragspartner der Pflegekassen führen wir mit qualifizierten Pflegekräften auf ihren Wunsch diese Beratung durch.

Wir beraten Sie und geben ihnen wertvolle Tipps für die Pflege und für die sinnvolle Einsetzung von Pflegehilfsmitteln.

Die Kosten dieser Beratung werden direkt mit ihrer Pflegekasse abgerechnet.